Montagebeispiel MAN TGM 18.280 Abbiegeassistent DELUXE PLUS 4

Abbiegeassistent Förderung AAS und DE-minimis 2023

Förderprogramm AAS oder DE-minimis 2023

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) auch für das Jahr 2023 aufgelegt. Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer:innen und Fußgänger:innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen. Ziel des Förderprogramms ist es, diese Unfälle signifikant zu verringern.

Wir haben hier einige Informationen über die möglichen Förderungen für unsere Kunden zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass nur die Regeln, die auf den jeweiligen Seiten der Bundesministerien / BALM, LBV Brandenburg, “Berlin Förderung” und weiteren (auch Österreich) gelten.

Förderanträge und die Form der Antragstellung werden dort ausführlich beschrieben.

Wir haben dazu die Verweise (URLs) beigefügt.

AAS oder DE minimis - Förderung von Abbiegeassistenten 2023

1. Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen “AAS” des BALM (Bundesamtes für Logistik und Mobilität)

INFO: Ab dem 01.01.2023 ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: Disclaimer BALM BUND

Start der Förderperiode 2023:
23. Januar 2023, um 09:00 Uhr

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) aufgelegt. Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer:innen und Fußgänger:innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen. Ziel des Förderprogramms ist es, diese Unfälle signifikant zu verringern. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 12. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

  • Max. 10 Fahrzeuge / Jahr
  • Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen bzw. Busse
  • Obergrenze 1.500.- € / Fahrzeug Förderung

Was muss ich tun, um eine Zuwendung zu erhalten?

  • Anträge im Förderprogramm „AAS“ können ab dem 23. Januar 2023, 9:00 Uhr, gestellt werden.
  • So können Sie die Antragsformulare vorab herunterladen und ausfüllen. Die Antragstellung selbst ist allerdings erst mit Start der Förderperiode 2023 möglich.
  • Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Entscheidend ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt in elektronischer Form vollständig vorliegt.
  • Ein korrekter Antrag beinhaltet das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit unterschriebenem Kontrollformular.
  • Das Kontrollformular ist gleichzeitig mit dem Antrag im eService-Portal hochzuladen.

Quelle: https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Foerderprogramme/Abbiegeassistent/Antragsstart_AAS_2023.html?nn=3294160


2. Förderprogramm De-minimis – Start 09.01.2023

Individuelle Förderung im Rahmen der max. berechneten Förderhöhe.

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2023 im Förderprogramm „De-minimis“ beginnt am 09. Januar 2023.

Wer ist zuwendungsberechtigt?

  • Mit Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Als Eigentümer:in oder Halter:in von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zum 01. Dezember 2021

Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge mit Bestimmung für den Güterkraftverkehr und zulässigem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen.

Als Voraussetzung für Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen:

  • Bei gewerblichem Güterkraftverkehr eine der vorgeschriebenen Berechtigungen (§ 3 GüKG – nationale Erlaubnis / § 5 GüKG – EU-Lizenz)
  • Bei Werkverkehr eine Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG

Näheres hierzu unter: Bundesamt für Logistik und Mobilität – Zuwendungsberechtigt

Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität – DE-minimis (DM)


3. Berlin Förderung Abbiegeassistenten

Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf folgender Website des ibb-business-tem.de

  • Max. 10 Fahrzeuge / Jahr
  • Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen bzw. Busse
  • Obergrenze 1.500.- € / Fahrzeug Förderung

Quelle: https://www.ibb-business-team.de/abbiegeassistent-berlin/


4. Land Brandenburg mit eigenem Förderprogramm

Achtung: Hier ist die Lage lt. Internet unklar. Anfragen könnte man unter folgender Website stellen:

  • Max. 3 Fahrzeuge/Jahr
  • Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen bzw. Busse
  • Obergrenze 1.500.- € / Fahrzeug Förderung

Quelle: https://vvl-berlin.de/foerderrichtlinie-abbiegeassistent-brandenburg-foerderung-fuer-das-jahr-2022/


5. Förderung – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)

  • Pro Fahrzeug ab 3,5 t Gesamtgewicht werden 500.- € / Fahrzeug gefördert

Quelle: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/nachruestung-von-abbiegeassistenzsystemen/


6. Förderung LKW / Busse in Österreich

  • Förderperiode bis 31.12.2024
  • Bis zu 900.- € / neu installiertem System

Quelle: https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse/verkehrssicherheit/vsf/foerderungen/abbiegeassistenz.html


Hier eine Übersicht unserer FLEX-Systeme und DELUXE PLUS Systeme:

Unsere DELUXE Systeme: Abbiegeassistent DELUXE

Unsere FLEX Systeme: Abbiegeassistent FLEX


Angaben ohne Gewähr: Die genauen Förderrichtlinien entnehmen Sie bitte den genannten Links der jeweiligen Förderinstitute, dort werden auch Ansprechpartner genannt, welche Sie umfänglich beraten über die Möglichkeiten für Ihre Fahrzeuge.

Sprechen Sie auch gerne den für Ihr Gebiet zuständigen Außendienst an. Die Kollegen werden Sie ebenfalls gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes unterstützen.

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