R158 Rückfahrassistent von TruckWarn mit Personen Erkennung

Empfehlungen zur UNECE Regelung R158 für Rückfahrassistenzsysteme

Empfehlungen betreffend die UNECE-Regelung R158 über Rückfahrwarnsysteme für Fahrzeuge der Klassen N2/N3 und M2/M3

Die in der geltenden UN/ECE-Regelung Nr. 158 festgelegten Anforderungen an Rückfahrwarnsysteme reichen nicht aus, um die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren oder Rangieren von N2/N3- und M2/M3-Fahrzeugen (nicht für den Gütertransport) sowie von Anhängern zu gewährleisten.

Empfehlungen betreffend die UNECE-Regelung R158 über Rückfahrwarnsysteme für Fahrzeuge der Klassen N2/N3 und M2/M3
Empfehlungen betreffend die UNECE-Regelung R158 über Rückfahrwarnsysteme für Fahrzeuge der Klassen N2/N3 und M2/M3

Entscheidung (Fahrzeuge der Klassen N2/N3 und M2/M3)

In der Entscheidung heißt es, daß bei unzureichender Sicht im rückwärtigen Bereich grundsätzlich ein Kamera-Monitor-System (KMS) in Verbindung mit einer sensorischen Überwachung einzusetzen ist.

Die Erfassungsbereiche, die in der UNECE-Regelung vorgesehen sind, sind sowohl für KMS als auch für die sensorische Überwachung zu eng begrenzt. In der Regel handelt es sich bei den zu erwartenden Hindernissen um dynamische Objekte. Aus diesem Grund sollte der Überwachungsbereich so bemessen sein, dass auch bei einer Annäherung von Fußgängern und Radfahrern rechtzeitig reagiert und das Fahrzeug nach Möglichkeit angehalten werden kann. Das Sichtfeld des KMS muss über die seitliche Fahrzeugkontur hinausreichen. Systeme mit einem entsprechenden Erfassungswinkel sind heute bereits Stand der Technik.

Lesen Sie hierzu den Bericht der DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat) in der Original-Fassung:

https://www.dvr.de/ueber-uns/beschluesse/empfehlungen-zur-unece-regelung-nr-158-fuer-rueckfahrassistenzsysteme

Unsere Lösung: RAS-Rückfahrassistent R158