Förderprogramme Abbiegeassistenzsysteme („AAS“) Förderperiode 2022
Förderprogramme AAS 2022
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) auch für das Jahr 2022 aufgelegt. Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer:innen und Fußgänger:innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen. Ziel des Förderprogramms ist es, diese Unfälle signifikant zu verringern.
Wir haben ein paar Informationen über die möglichen Förderungen für unsere Kunden zusammengefaßt.
Bitte beachten Sie, daß nur die Regeln, die auf den jeweiligen Seiten der Bundesministerien / BAG, LBV Brandenburg, “Berlin Förderung” und weiteren (auch Österreich) gelten.
Förderanträge und die Form der Antragstellung werden dort ausführlich beschrieben.
Wir haben dazu die Verweise (URLs) beigefügt.

1. Förderprogramme für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen “AAS” des BAG (Bundesamtes für Güterverkehr)
Start der Förderperiode 2022: 21. Januar 2022
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ein Programm zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen (AAS) aufgelegt. Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer:innen und Fußgänger:innen werden häufig von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen. Ziel des Förderprogramms ist es, diese Unfälle signifikant zu verringern.Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 12. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
- max. 10 Fahrzeuge / Jahr
- Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen bzw. Busse
- Obergrenze 1.500.- € / Fahrzeug Förderung
Was muß ich tun, um eine Zuwendung zu erhalten?
- Anträge im Förderprogramm „AAS“ können ab dem 21. Januar 2022, 9:00 Uhr, gestellt werden.
- So können Sie die Antragsformulare vorab herunterladen und ausfüllen. Die Antragstellung selbst ist allerdings erst mit Start der Förderperiode 2022 möglich.
- Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Entscheidend ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt in elektronischer Form vollständig vorliegt.
- Ein korrekter Antrag beinhaltet das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit unterschriebenem Kontrollformular.
- Das Kontrollformular ist gleichzeitig mit dem Antrag im eService-Portal hochzuladen.
2. Förderprogramme De-minimis – Start 07.01.2022
individuelle Förderung im Rahmen der max. berechneten Förderhöhe.
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2022 im Förderprogramm „De-minimis“ beginnt am 07. Januar 2022 und endet am 30. September 2022.
Wer ist zuwendungsberechtigt?
- mit Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zum Zeitpunkt der Antragstellung
- als Eigentümer:in oder Halter:in von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zum 01. Dezember 2021
Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge mit Bestimmung für den Güterkraftverkehr und zulässigem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen.
Als Voraussetzung für Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen:
- bei gewerblichem Güterkraftverkehr eine der vorgeschriebene Berechtigungen (§ 3 GüKG – nationale Erlaubnis / § 5 GüKG – EU-Lizenz)
- bei Werkverkehr eine Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG
Näheres hierzu unter: Bundesamt für Güterverkehr – Zuwendungsberechtigt
3. Berlin Förderung Abbiegeassistenten – endet voraussichtlich 31.12.2022
aktuell ist auf Grund der Wahlen in Berlin der Haushalt nicht bestätigt und damit die Förderung unter Vorbehalt
- max. 10 Fahrzeuge / Jahr
- Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen bzw. Busse
- Obergrenze 1.500.- € / Fahrzeug Förderung
Quelle: https://www.ibb-business-team.de/abbiegeassistent-berlin/
4. Land Brandenburg mit eigenem Förderprogramm
- max. 3 Fahrzeuge/Jahr
- Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen bzw. Busse
- Obergrenze 1.500.- € / Fahrzeug Förderung
Quelle: https://lbv.brandenburg.de/5338.htm
5. Förderprogramme – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
- pro Fahrzeug ab 3,5 t Gesamtgewicht werden 500.- € / Fahrzeug gefördert
6. Förderung LKW / Busse in Österreich
- Förderperiode bis 31.12.2024
- bis zu 900.- € / neu installiertem System
Hier eine Übersicht unserer FLEX-Systeme und DELUXE PLUS Systeme:
Unsere DELUXE Systeme: Abbiegeassistent DELUXE
Unsere FLEX Systeme: Abbiegeassistent FLEX
Angaben ohne Gewähr: Die genauen Förderrichtlinien entnehmen Sie bitte den genannten Links der jeweiligen Förderinstitute , dort werden auch Ansprechpartner genannt, welche Sie umfänglich beraten über die Möglichkeiten für Ihre Fahrzeuge.
Sprechen Sie auch gerne den für Ihr Gebiet zuständigen Aussendienst an. Die Kollegen werden Sie ebenfalls gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes unterstützen.