RAS-Rückfahrassistenzsystem nach UN ECE R158
Rückfahrassistent nach GS-VL 40 und EU-Verordnung Nr. 2019/2144 Rückwärtsfahren ohne Einweiser. Beim Rückwärtsfahren oder Rückwärtsrangieren wird eine besonders hohe Sorgfaltspflicht vom Fahrer verlangt. Werden andere Personen gefährdet oder sogar verletzt, können Bußgelder, Punkte und auch ein Fahrverbot erlassen werden! Ein RAS-Rückfahrassistenzsystem nach R158 bietet dem Fahrer die erwartete Sorgfaltspflicht, sowie die Sicherheit, dass Personen und…