Abbiegeassistent Förderung AAS und DE-minimis 2024
Förderung AAS oder DE-minimis im Jahr 2024 für Abbiegeassistenten
BMDV setzt das Förderungsprogramm für mehr Verkehrssicherheit fort
Auch im Jahr 2024 unterstützt das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr die Einführung von Abbiegeassistenten. Es existieren weiterhin zwei Optionen, um eine Förderung zu erhalten. Einerseits besteht die Möglichkeit, dass Firmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs seit dem 9. Januar 2023 erneut eine Förderung für die Installation von Abbiegeassistenten in schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen beantragen. Es besteht auch die Möglichkeit, erneut Anträge für die Förderung von Abbiegeassistenzsystemen für Fahrzeuge, die eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen aufweisen und Busse, die mindestens neun Sitzplätze haben, zu stellen.
Abbiegeassistent – BMDV setzt Programme für mehr Verkehrssicherheit fort:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/abbiegeassistent.html
Für unsere Klienten haben wir eine Zusammenstellung von Informationen zu möglichen Fördermöglichkeiten der Abbiegeassistenten erstellt.
Bitte beachten Sie, dass nur die Regelungen gelten, die auf den jeweiligen Seiten der Bundesministerien / BALM, LBV Brandenburg, “Berlin Förderung” u.a. (auch Österreich) aufgeführt sind.
Die Förderanträge und die Form der Antragstellung sind dort detailliert beschrieben.
Die entsprechenden Links (URLs) haben wir beigefügt.
1. Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen “AAS” des BALM (Bundesamtes für Logistik und Mobilität)
INFO: Ab dem 01.01.2023 ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: Disclaimer BALM BUND
Wer kann eine Förderung für Abbiegeassistenten beantragen?
Die Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen steht auf zwei Säulen:
- Unternehmen im gewerblichen Güterkraftverkehr können seit dem 9. Januar 2023 den Einbau von Abbiegeassistenten in schwere Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen wieder über das De-Minimis-Programm fördern lassen.
- Alle anderen, wie beispielsweise Kommunen, Reisebus-Unternehmen und kommunale Unternehmen, können über unser Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ eine Förderung für ihre Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse ab neun Sitzplätzen erhalten. Für das Jahr 2024 sind insgesamt 9,25 Millionen Euro im Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ vorgesehen.
Wo kann man eine Förderung beantragen?
Anträge können jeweils beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Rückfragen zur Förderung und zur „Aktion Abbiegeassistent“ können Sie gerne auch per Mail an das BMDV stellen: Zu erreichen unter abbiegeassistent@bmdv.bund.de.
2. De-Minimis Förderung des BALM im Jahr 2024
Das Förderprogramm für Umweltschutz und Sicherheit
Erfahren Sie hier, welche Unternehmen einen De-Minimis-Antrag stellen können und wie hoch die Förderung in 2024 ist.
De Minimis 2024: Informationen zur Förderung und Antragstellung
Erfahren Sie hier, welche Unternehmen einen De-Minimis-Antrag stellen können und wie hoch die Förderung in 2024 ist. Wir geben Ihnen außerdem einen Überblick über die wichtigsten Fristen zur Beantragung der De-Minimis-Fördermittel. Weitere Informationen zum Förderprogramm De-Minimis des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung finden Sie auf den entsprechenden Seiten.
Wer ist zuwendungsberechtigt?
- Mit Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Als Eigentümer:in oder Halter:in von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen mit Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zum 01. Dezember 2021
Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Richtlinie „De-minimis“ gelten Kraftfahrzeuge mit Bestimmung für den Güterkraftverkehr und zulässigem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen.
Als Voraussetzung für Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen:
- Bei gewerblichem Güterkraftverkehr eine der vorgeschriebenen Berechtigungen (§ 3 GüKG – nationale Erlaubnis / § 5 GüKG – EU-Lizenz)
- Bei Werkverkehr eine Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG
Näheres hierzu unter: Bundesamt für Logistik und Mobilität – Zuwendungsberechtigt
Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität – DE-minimis (D
3. Berlin Förderung Abbiegeassistenten
Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf folgender Website des ibb-business-team.de
- Max. 10 Fahrzeuge / Jahr
- Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen bzw. Busse
- Obergrenze 1.500.- € / Fahrzeug Förderung
Quelle: https://www.ibb-business-team.de/abbiegeassistent-berlin/
4. Land Brandenburg mit eigenem Förderprogramm
Achtung: Hier ist die Lage lt. Internet unklar. Anfragen könnte man unter folgender Website stellen:
- Max. 3 Fahrzeuge/Jahr
- Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen bzw. Busse
- Obergrenze 1.500.- € / Fahrzeug Förderung
Quelle: https://vvl-berlin.de/foerderrichtlinie-abbiegeassistent-brandenburg-foerderung-fuer-das-jahr-2022/
5. Förderung – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
- Pro Fahrzeug ab 3,5 t Gesamtgewicht werden 500.- € / Fahrzeug gefördert
6. Förderung LKW / Busse in Österreich
- Förderperiode bis 31.12.2024
- Bis zu 900.- € / neu installiertem System
Es ist wichtig, dass die Förderung von Abbiegeassistenten vorangetrieben wird.
„Insgesamt ist die Förderung von Abbiegeassistenten ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer sichereren Straßenverkehrsumgebung. Wir alle sollten diese Technologie unterstützen und dazu beitragen, dass weniger Unfälle passieren und mehr Menschen sicher ans Ziel kommen.“
Hier eine Übersicht unserer FLEX-Systeme und DELUXE PLUS Systeme:
Unsere DELUXE Systeme: Abbiegeassistent DELUXE
Unsere FLEX Systeme: Abbiegeassistent FLEX
Angaben ohne Gewähr: Die genauen Förderrichtlinien entnehmen Sie bitte den genannten Links der jeweiligen Förderinstitute, dort werden auch Ansprechpartner genannt, welche Sie umfänglich beraten über die Möglichkeiten für Ihre Fahrzeuge.
Sprechen Sie auch gerne den für Ihr Gebiet zuständigen Außendienst an. Die Kollegen werden Sie ebenfalls gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Projektes unterstützen.